Ihr Steuerberater in Rheinbach
Unsere Steuerkanzlei betreut mittelständische Unternehmen diverser Branchen, Freiberufler, Existenzgründer sowie Privatpersonen. Seit 1996 in Rheinbach ansässig, betreut Steuerberater Robert Schlett zusammen mit seinem engagierten Team seine Mandanten in allen Fragen des Steuerrechts und bietet ergänzend bedarfsorientierte Lösungen in den Bereichen der Wirtschaftsberatung sowie Nachfolgeplanung.
Unser Service-Plus:
Persönlicher Ansprechpartner
Effiziente Lösungen
Ganzheitliche Beratung
Wir beraten Sie gerne unverbindlich!
Unser Standort:
Steuerberater Robert Schlett
Steuerberater Robert Schlett
Kriegerstraße 24 • 53359 Rheinbach
Tel. 02226 / 91 26 60 • E-Mail: info@steuerkanzlei-schlett.de
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Unternehmen
Wir entlasten Sie, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihr Unternehmen. Als Partner der Inhaber wie auch der Geschäftsleitung stehen wir mit umfassenden Leistungen zur Seite. Mehr erfahren »
Freiberufler
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Privatpersonen
Unsere Kanzlei
Als moderne Steuerkanzlei bieten wir Ihnen aktuelle und praktikable Lösungen, die auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse ausgerichtet sind. Ihr persönlicher Ansprechpartner, Steuerberater Robert Schlett, leitet ein Team von vier festangestellten Mitarbeiterinnen.
Wir bieten umfassende Lösungen für Unternehmen und Privatpersonen:
- Einkommenssteuererklärungen
- Steuererklärungen für Arbeitnehmer
- Beratung und Gestaltung von Erbschaft und Schenkung
- Vorsorge- und Vermögensplanung
- Beratung zur Unternehmensnachfolge
- Steuergestaltungsberatung
- Erstellung zukunftsorientierter Steuerkonzepte
- Unternehmensumstrukturierungen und Steueroptimierungen
- Klassische Dienstleistungen Rechnungswesen
- Finanzbuchhaltung
- Lohnbuchhaltung
- Jahresabschluss
- Einnahmen-Überschussrechnung
- Spezielle Beratungsangebote für Existenzgründer
Steuernews
Unbelegte Brötchen mit Kaffee sind kein Frühstück
Ein Betriebsprüfer war der Auffassung, dass die arbeitstägliche unentgeltliche Zurverfügungstellung von unbelegten Brötchen verschiedener Art und Getränken aus einem Heißgetränkeautomaten als steuerpflichtiger Sachbezug wie ein vollständiges Frühstück zu behandeln...
Gewerbliche Tätigkeit durch nachhaltig ausgeübte Warenverkäufe auf der Internetplattform eBay
Wer kostengünstig oder kostenlos Gegenstände erwirbt, um sie anschließend über eBay in Form von Versteigerungen mit Gewinn zu verkaufen, übt eine gewerbliche Tätigkeit aus. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Hessischen- Finanzgerichts. Die Klägerin will diese...
Firmenwagenbesteuerung: Zuzahlungen des Arbeitnehmers können geldwerten Vorteil mindern
Nutzungsentgelte und andere Zuzahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber für die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs mindern den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung. In Höhe der Zuzahlungen fehlt es insoweit an einer Bereicherung des...



