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Wer im Internet bestellte Produkte aus­führlicher testet, als das im stationären Handel möglich gewesen wäre, und sich der Zustand der Ware dabei verschlech­tert, bekommt bei Ausübung seines Wi­derrufsrechts nicht den vollen Kaufpreis erstattet.

Das hat der Bundesgerichtshof ent­schieden. In dem der Entscheidung zu­grunde liegenden Fall hatte ein Verbrau­cher einen im Onlinehandel erworbenen Katalysator in sein Fahrzeug eingebaut und danach eine Probefahrt unternom­men. Anschließend widerrief er seine auf den Abschluss des Kaufvertrags gerichte­te Willenserklärung, sandte den nunmehr mit deutlichen Gebrauchs- und Einbau­spuren versehenen Katalysator an den Verkäufer zurück und verlangte Rückzah­lung des Kaufpreises. Nach Auffassung des Gerichts ist der Käufer in diesem Fall verpflichtet, dem Verkäufer Wertersatz für die bei der zurückgegebenen Sache ein­getretene Verschlechterung zu leisten.